- Allgemeine Regeln
- Verhalte dich so, dass du dich sowie andere Schüler nicht gefährdest oder schädigst!
- Bei der großen Anzahl von Schülern ist es notwendig, dass du Rücksicht nimmst und überflüssigen Lärm vermeidest!
- Verhalte dich höflich!
- Achte auf das Eigentum der Schüler, Lehrer und der Schule!
- Achte auf Ordnung und Sauberkeit!
- Beschmiere nicht Tische, Bänke und die anderen Einrichtungsgegenstände.
- Bei mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung von Schuleigentum werden deine Eltern zu Schadenersatz verpflichtet.
- Hunde dürfen nicht mit auf das Schulgelände genommen werden.
- Handys, MP3-Player u. ä. sind in der Schule nicht gestattet. Bei wiederholtem Mitbringen werden diese Geräte eingezogen und können von den Eltern beim Schulleiter abgeholt werden.
- Besondere Verhaltensregeln
- Alle Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht. Sie sind in der Vorbereitungszeit am Platz und bereiten sich auf den Unterricht vor.
- Der Einlass zur 1. Stunde ist um 7.15 Uhr, vorher ist die Eingangstür für Nichthortkinder geschlossen.
- Hortkinder können in der Zeit von 6.00 – 7.00 Uhr den Frühhort besuchen.
- Alle Schüler sind um gutes Lernen bemüht und stören ihre Mitschüler nicht beim Lernen.
- Vollständige Arbeitsmittel sind Pflicht jedes Schülers.
- Zum Sportunterricht erscheinen die Kinder ohne Schmuck und ohne Uhren.
- Die Jacken bleiben außerhalb des Klassenzimmers.
- Wertgegenstände (z. B. Instrumente für Jeki) und Geld werden mit ins Zimmer genommen. Alle anderen Wertgegenstände bleiben bitte zu Hause. Wenn du Geld dabei hast, gib es schnellstmöglich beim Lehrer oder Erzieher ab.
- Das Anfertigen der Hausaufgaben ist die Pflicht jedes Schülers.
- Toiletten und Waschräume werden in einem sauberen Zustand verlassen.
- Die Eltern verabschieden ihre Kinder vor dem Schulgebäude und holen sie auch dort wieder ab. (außer am Nachmittag im Hort)
- Das Befahren des Schulgeländes mit dem Auto ist nicht gestattet.
- Das Betreten der Grünanlagen um das Schulgelände ist nicht gestattet.
- Unser Schulgelände erreichst du über den Eingang in der Rosa – Luxemburg – Straße! Nutze den Fußweg und das grüne Tor! Der Zugang über die Turnhalle ist nur als Fußgänger gestattet. Der Parkplatz ist von den Eltern nicht zu benutzen. (Sicherheit der Kinder, die zu Fuß in die Schule kommen)
- Pausenordnung
- Pausen dienen der Erholung und Entspannung.
- Wir rennen nicht über die Gänge und bewegen uns im Schulhaus langsam.
- Das Zimmer wird nur zur Benutzung der Toilette oder für die Erledigung dringender Arbeiten verlassen.
- Bei der Einnahme des Frühstücks bleiben alle Schüler am Platz. Die Frühstückspause ist von 8.15 – 8.30 Uhr.
- Hofpause ist für alle Schüler nach der 2. und 4. Stunde.
- Die Schüler begeben sich während dieser Zeit ins Freie und spielen auf den dafür vorgesehenen Flächen (rund um das Gebäude, vorderer Spielplatz). Stöcke sind keine Spielgeräte und deshalb in der Hofpause nicht zu benutzen. Es wird nicht auf Bäume geklettert.
- Das Öffnen der Feuertür sowie das Benutzen der Feuertreppe sind für Schüler verboten. Dies wird nur in Begleitung des Lehrers bei Alarm erlaubt. (Alarmordnung)
- Unterrichtschluss
- Nach dem Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt und grober Abfall wird weggeräumt.
- Nichthortkinder gehen nach dem Unterrichtsschluss zum Mittagessen oder sofort nach Hause.
- Turnbeutel können bis zum Freitag in den dafür vorgesehenen Schränken verbleiben.
- An den Haken auf den Gängen bleiben auch keine Kleidungsstücke hängen.
- Liegengebliebene Sachen werden im Erdgeschoss gesammelt und am letzten Schultag vor den Ferien entsorgt.
- Esseneinnahme
Alle Schüler, die nach der 4. Stunde Schulschluss haben bzw. bis zur 6. Stunde Unterricht haben, gehen nach der 4. Stunde Mittag essen. Alle anderen Schüler essen nach der 5. Stunde.
- Stundenausfall
- Werden die Kinder mindestens 1 Tag vorher über Unterrichtsausfall informiert, verlassen Nichthortkinder das Schulhaus. Hortkinder werden im Hort betreut.
- Ist bei plötzlichem Unterrichtsausfall eine Vertretung nicht möglich, wird in der Regel für eine Beaufsichtigung gesorgt oder zu Hause angerufen.
- Fahrräder
In besonderen Fällen dürfen Schüler auf Antrag der Eltern ihr Fahrrad in den Ständern gegenüber dem Schulgebäude abstellen.
Dafür wird eine Fahrradkarte ausgehändigt. Nur Schüler mit dieser Fahrradkarte dürfen ihre Fahrräder auf dem Schulgelände abstellen.
Das Fahren mit dem Fahrrad ist im Schulgelände nicht gestattet.
Diese Hausordnung wurde am 26.09.2012 beschlossen und tritt ab 01.10.2012 in Kraft.
Bohne
Schulleiterin